Als medizinischer Masseur bin ich beim EMR sowie bei der ASCA registriert. Anerkannt und registriert bin ich auch bei der Visana und der
EGK.
Die vergüteten Behandlungsmethoden und die Leistungsobergrenze sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bitte klären Sie deshalb mit Ihrem Versicherer vorgängig ab, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen Ihnen meine Leistungen von Ihrer Kasse rückvergütet werden.
Bei folgenden Versicherung ist eine teilweise Vergütung der Behandlung von Medizinischen Massagen möglich:
SUVA
SUVA Militär
Axa Winterthur
Swica
Allianz
Helvetia
Mobiliar
Wichtig ist, dass stets eine Kostengutsprache [schriftlich] angefordert wird und ebenso
wichtig ist, dass jeweils eine Verordnung vorliegt, nur so kann garantiert werden, dass angewandte
Therapien sachgemäss vergütet werden.